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Dienstag, 16. August 2016

Verrat am Geist des Grundgesetzes

Dieser Artikel lag seit Wochen unvollendet in meinem Blog. Jedes mal wenn ich den Text der Einlassungen las, wurde mir körperlich übel ob der Ignoranz gegenüber dem Geist des Grundgesetzes, der sich selbst für geschichtlich Unbefleckte aus den Gesprächsprotokollen der Entstehung des Grundgesetzes ergeben sollte.

Als der Generalbundesanwalt, als Begründung auf meine Anzeige im Fall des Irakkrieges nicht aktiv zu werden, argumentierte, dass es sich bei der Unterstützung Deutschlands ja nicht um eine Vorbereitung, sondern die Unterstützung eines laufenden Angriffskrieges handelte,  da brach für mich der Glauben an diese politische und wirtschaftliche Elite zusammen.  Denn der Zusatz "Vorbereitung" war als VERSCHÄRFUNG gedacht gewesen, nicht als Argument, einen Angriffskrieg ohne Vorbereitung (wie soll das überhaupt gehen) sehr wohl führen zu dürfen. Man wollte nicht eine Tat, sondern schon die PLANUNG einer Tat unter Strafe stellen.

Ich denke es macht keinen Sinn, mehr Energie an die Argumentation dieses Establishments zu verschwenden, will andererseits die Tatsachen auch nicht unter den Tisch fallen lassen. Wer immer noch glaubt, dass unsere deutsche Führungselite sich in irgendeiner Weise dem deutschen Grundgesetz verpflichtet fühlt, wird hoffentlich nach diesem Artikel ins Grübeln kommen.

Die Antwort auf meine Anzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges im Fall von Syrien, wird jenen den letzten Glauben rauben, die dachten, dass vorhergehende Ausrede eine Ausnahme gewesen wäre.

Deutschland bereitet einen illegalen Krieg gegen Syrien vor und ist inzwischen vermutlich in die aktive Phase eingestiegen, erste Soldaten sind vor Ort. Im Dezember 2015 zeigte ich die Bundesregierung wg Vorbereitung eines Angriffskrieges beim Generalbundesanwalt an. Im Mai erhielt ich den Hinweis, ich möge nicht mehr mahnen, man werde mir einen Bescheid zukommen lassen. Dieser erreichte mich am 07 Juli 2016.

Schon im 2. Absatz erklärt der Generalbundesanwalt:
"... Der Generalbundesanwalt hat den Sachverhalt umfassend geprüft, jedoch keine Ermittlungen eingeleitet, weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat fehlen (§152 Abs. 2 StPO)..."

Dann erklärt die Antwort, dass der § 80 StGB den Verfassungsauftrag des Artikel 26 Abs. 1 Satz 2 GG umsetzt.
"... Aus Artikel 26 Abs. 1 Satz 1 GG lässt sich ableiten, dass die Vorbereitung eines Angriffskrieges als Unterfall solcher verfassungswidriger Handlungen angesehen wird, "die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören..." 
Aber schon sofort wird erklärt, dass der Straftatbestand "einschränkend interpretiert werden muss".
Dies bedeutet, so der Generalbundesanwalt, dass ein strafrechtlich relevanter Angriffskrieg erst dann vorliegt, wenn eine offenkundige und schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts zu konstatieren ist. ...Dann führt er aus, dass dies im Fall des Syrieneinsatzes nicht gegeben wäre. Der Einsatz wäre ja "zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terroroganisation IS" beschlossen worden, und richte sich angeblich nicht gegen die syrische Regierung, sondern eine "nicht-staatliche Konfliktpartei und ein nicht mehr durch den syrischen Staat kontrolliertes Gebiet ..." Deshalb gäbe es keinen Angriffskrieg.

(Sofort kam mit das politische Cartoon in den Sinn, das vor einigen Monate die Runde durch das Internet machte. Ein US-Amerikaner brachte das Poster eines ISIS-Terroristen in eine Stadt, schoss die Stadt in Trümmer, nahm das Poster wieder auf und machte sich aus dem Staub.)

Nun schauen wir uns die Glaubwürdigkeit dieser Einlassungen an.

1. Das Grundgesetz untersagt Maßnahmen, "die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören."

Nun hat die Bundesregierung Deutschland in Berlin Gruppen Raum gegeben und sie unterstützt, obwohl sie einen bewaffneten Kampf gegen die legitime syrische Regierung führen.  Natürlich tat sie das im Einklang mit anderen westlichen NATO-Ländern, die, wie wir inzwischen wissen, und im weiteren Text nachweisen werden, einen Krieg gegen Syrien mit Hilfe von Rebellen bzw. Terroristen planten und dann führten. Das Ziel der Konferenz in Deutschland war ganz klar, die bewaffneten Gruppen zu unterstützen, die die legitime Regierung des Landes abschaffen wollte. Ist so etwas nicht geeignet "das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören"?

Ein pfiffiger Generalbundesanwalt wird nun sagen: "Das ist ja nur ein Volk, und im Grundgesetz ist von Völkern die Rede, also Mehrzahl". Nun, indem diese Konferenz unterstützt wurde, unterstützte man auch die Angriffe der Türkei auf Grenzgebiete Syriens, den Artilleriebeschuss Syriens, und letztlich die inzwischen bekannte Hilfe für die schlimmsten aller Terroristen, ISIS bzw. Daesh. Denn niemand wird inzwischen leugnen wollen, dass die Türkei über fünf Jahre bewusst diese Terroristenorganisation unterstützte. Indem die Türkei als offenes Transitland für Waffen und Kämpfer diente, und indem Öl aus den von den Terroristen kontrollierten Gebieten gegen Geld und Waffen in der Türkei verkauft werden konnten. Und nicht zuletzt durch aktive Unterstützung der Behandlung und gesundheitlicher Rehabilitation von Terroristen-Kämpfern, die anschließend wieder an die Front nach Syrien geschickt wurden. (Erstaunlicherweise wird dies erst seit dieser Woche auf offiziell zugegeben, seit dem Zeitpunkt, da die Türkei offenbar darüber nachdenkt, die Fronten zu wechseln, und sich gegen einen Sturz der Regierung in Syrien zu entscheiden.)

Also hier sind schon zwei Völker im Spiel. Wollen wir nun einmal die andern Völker, auch innerhalb des syrischen Staates, außer Acht lassen, um den Text nicht noch länger werden zu lassen.

2. "zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS."

Eine UN Resolution ruft ausdrücklich dazu auf, diesen Kampf in Einklang mit dem Völker- und Menschenrecht zu führen. Indem Deutschland die Souveränität des syrischen Staates über das Gebiet leugnet, in dem sich die Terroristen befinden, verstößt es gegen das Völkerrecht. Vielmehr hilft Deutschland dabei, Syrien zu bombardieren, ohne dazu vom legitimen Souverän eingeladen worden zu sein. Im Gegensatz zur Ukraine und deren aufständische Gebiete im Osten des Landes, und im Gegensatz zu gewissen Medienberichten, ist die Regierung in Syrien bemüht, weiterhin Gehälter, Renten, medizinische Versorgung usw. auch in Gebiete zu senden, die von Terroristen besetzt sind. Was den Souveränitätsanspruch aufrecht erhält.

3. "nicht-staatliche Konfliktpartei und ein nicht mehr durch den syrischen Staat kontrolliertes Gebiet"

Ich sträube mich, weiter zu schreiben. Die Heuchelei ist einfach zu haarsträubend. Jeder ernst zu nehmende Analyst wird erklären, dass es sich um einen Stellvertreterkrieg handelt.

Tim Anderson schreibt in "Dirty War on Syria" zusammenfassend:
 Nach Vorlegen und Analyse zahlreicher Beweise und Quellen erklärt Tim Anderson:
Aber der Generalbundesanwalt erkennt keinen Angriffskrieg.

Durch Unterstützung Deutschlands der Kräfte, die behaupten, den Terrorismus zu bekämpfen, ihn aber selbst groß gemacht haben, wozu auch Deutschland, und das nicht nur durch Geheimdienstinformationen, gehört, ist der Gipfel der Heuchelei.

SO VIELE SIND VOR ORT, DAS KANN NICHT FALSCH SEIN

Mit dem folgenden Argument enthüllt der Generalbundesanwalt endgültig seine Funktion als Beschaffer von Legitimation für die Regierungstaten. Er argumentiert doch allen Ernstes, dass es sich nicht um einen Völkerrechtsbruch handeln könne, weil angeblich 60 Länder daran teilnehmen. Nun könnte man fragen: "bohh, 60 Länder und kein sichtbarer Erfolg im Kampf gegen die Terroristen über Monate?" Aber das wollen wir nicht, sondern, ob die gleiche Argumentation, mit der die Verbrechen der Kolonisten vor 100 Jahren gerechtfertigt wurden, wirklich immer noch Gültigkeit haben sollten.

RESOLUTION DES SICHERHEITSRATES

Dann kommt der Hinweis auf die Resolution des Sicherheitsrates, die zum Kampf gegen ISIS / Dash ermächtigt. Ohne allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Resolution ausdrücklich aussagt:
UNTER EINHALTUNG DES VÖLKERRECHTS! Liebe deutsche Bundesregierung!
Mal abgesehen davon, dass die Resolution ausdrücklich zum Kampf gegen AlKaida aufruft, dessen Propagandaorganisationen regelmäßig von unseren Medien zitiert werden, und deren Namen in den letzten Wochen noch einmal geändert wurde, um die Verbindung zu AlKaida zu verschleiern.

POLITISCHER ANSATZ

Am Ende erklärt der Generalbundesanwalt, dass die Bundesregierung ja auch um eine politische Lösung bemüht wäre. Dabei ist unbestrittene Tatsache, dass sich in den letzten Wochen der Stellvertreterkrieg immer stärker in zwei Blöcke unterscheiden lässt:

1. Hier die von den USA angeführte Gruppe der Golfdiktaturen (was sonst sind absolutistische Monarchien) und andere, dem militärisch mächtigsten Land der Erde zur Hand gehenden Länder, die gegen die "bösen" Terroristen kämpfen, aber die "gemäßigten" massiv unterstützen, um die bestehende legitime Regierung zu stürzen.
2. Dort Russland, der Iran, der Irak, die Hisbollah, seit dieser Woche auch China und angeblich demnächst auch die Türkei, die sich nach dem Putschversuch gegen die gewählte Regierung offenbar geopolitisch anders orientiert, die gegen die Terroristen, aber in Zusammenarbeit mit der legitimen syrischen Regierung agieren.

FAZIT

Lieber Herr Generalbundesanwalt. Falls Sie ein gläubiger Christ sind, sollten Sie vor dem Schlafengehen Gott um Vergebung für ihre Heuchelei und juristische Spitzfindigkeit bitten. Wenn Sie pensioniert sind, und dann wie andere Politiker plötzlich ihr Gewissen durchbricht, wird ihr Wort kein Gewicht mehr haben. Denn als Generalbundesanwalt sind Sie für mich Teil des politischen Establishments.


9 Kommentare:

  1. ist für die meisten hier zu hoch, dabei erklärt es den Rechtsbankrott bzw. veranschaulicht eindrucksvoll die Morallosigkeit des juristischen Personals" sowie des Verwaltungspersonals, da ja die Staatsanwälte nicht der Dritten Gewalt, der Judikative, sondern der Exekutive angehören! (Als weisungsuntergebene des Bundes- bzw. der Landesjustizministerien)

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  2. Wer entschiede denn über eine Anklageerhebung, wenn man den Generalbundesanwalt wegen Rechtsbeugung anzeigen würde?

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  3. Sauber rausgearbeitet, aber wir Blogger kämpfen gegen Ignoranz und gegen das Imperium der Blockparteien.

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  4. Danke für den Beitrag!
    Anfügen möchte ich allerdings noch, daß die Juristen für jede noch so gesetzeswidrige Entscheidung oder menschenverachtende Massnahme eine Begründung gefunden haben, die das "legitimieren" soll.

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  5. Daß Gewaltenteilung in politischen Fragen nicht funktioniert, wissen wir doch. Weshalb sollte der Staat, vertreten durch die von ihm abhängige Justiz, sich selbst verurteilen? Der Generalbundesanwalt ist ein finanziell Abhängiger vom Staat. Wer glaubt, daß er objektiv urteilen würde, ist naiv.

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  6. Boa, Deutschland ist ein Bananenstaat sondergleichen! Der Historiker und Friedensforscher Dr. Daniele Ganser hat die Zusammenhänge des Syrienkriegs genau erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=0jpLZb0cxDI
    Ein Top Interview von der Journalistin und Autorin Karin Leukefeld: "Die Verantwortung des Westens für das Elend im Mittleren Osten" Das ganze hat schon historische Fehlkonstellation, interessant die Ursprünge zu erkennen.

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  7. Ein Top Interview von der Journalistin und Autorin Karin Leukefeld über die historischen Fehlern, unter: "Die Verantwortung des Westens für das Elend im Mittleren Osten"
    Der Historiker und Friedensforscher Dr. Daniele Ganser hat die aktuellen Hintergründer hervorragend dargelegt: https://www.youtube.com/watch?v=0jpLZb0cxDI

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  8. Den Generalbundesanwalt sollte man auch anzeigen wegen Amtsmissbrauch, Begünstigung, Rechtsbeugung im Amt und Strafvereitelung, alle Richter und Staatsanwälte, die sich weigern, darauf aktiv zu werden ebenso.

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